Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für den kaufmännischen Verkehr

mit

Hydas GmbH & Co. KG

Hirzenhainer Straße 3

60435 Frankfurt am Main

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  • Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder den von Hydas abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt Hydas nur an, wenn Hydas ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat.
  • Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Hydas maßgebend.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

 

Sofern eine Bestellung als Angebot anzusehen ist, kann Hydas diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die von Hydas erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

 

§3 Überlassene Unterlagen

 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z.B. Artikelblätter, Zeichnungen, Preislisten etc., behält Hydas sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Hydas erteilt dazu dem Vertragspartner eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit Hydas das Angebot des Bestellers nicht innerhalb von der Frist aus §2 annimmt, sind diese Unterlagen, nach Rücksprache mit Hydas, unverzüglich zurückzusenden.

 

 

§4 Preise und Zahlungen

 

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise exklusive Versand und zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Kosten des Versandes können gesondert in Rechnung gestellt werden. 
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die von Hydas genannte Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nichts anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
  • Für Neukunden gilt, sofern nichts anderes vereinbart, Vorauskasse.
  • Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der Hydas GmbH & Co. KG vorbehalten.
  • Sofern keine Festpreisbindung getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Versand- und Vertriebskosten, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  • Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, gilt für Besteller aus Deutschland ein Mindestbestellwert von 1000 Euro.

 

§5 Zurückbehaltungsrecht

 

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferzeit

 

  • Der Beginn der von Hydas angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Hydas berechtigt, den  insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Vertragspartners wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§7 Gefahrenübergang bei Versendung

 

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit dem Verlassen des Hydas-Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

 

  • Hydas behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Hydas sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Hydas ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  • Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  • Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller, Hydas unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

 

  • Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
  • Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung von Hydas gelieferten Ware bei dem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung ist, sofern nicht anders vertraglich geregelt, die  Zustimmung von Hydas einzuholen.
  • Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so wird Hydas die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach der Wahl von Hydas nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Hydas stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
  • Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Hydas gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die vorangegangene Lieferadresse des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

 

§10 Rücksendungen

 

Rücksendungen sind generell bei Hydas nicht zulässig. Sollte es in vertraglich geregelten Ausnahmefällen, nach Absprache mit Hydas, zu Rücksendungen kommen, werden diese nur entgegengenommen, wenn sie frei Haus an folgende Adresse gesendet werden:

 

Hydas GmbH & Co. KG

c/o atrikom fulfillment

Carl-Zeiss-Straße 10

55129 Mainz

 

§ 11 Sonstiges

 

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von Hydas, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.